Schriftgröße A A A

Häusliche Krankenpflege: diese Leistungen stehen Ihnen zu

In welchen Fällen können Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden? Wer erstellt die Verordnung und wer übernimmt die Kosten? Wir beraten und unterstützen Sie zu allen Fragen rund um die Hilfe, die Sie benötigen.

Sie möchten wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen? Sie suchen einen ambulanten Pflegedienst zur Durchführung der verordneten Leistungen? Sprechen Sie uns an - am besten noch heute! Wir stehen Ihnen als ambulanter Pflegedienst gerne zur Seite.

Leistungen des ambulanten Pflegedienstes mit und ohne Verordnung durch den Arzt

Sie können ambulante Pflegeleistungen mit und ohne Vorliegen einer Pflegestufe erhalten. Die Kosten werden unter bestimmten Umständen von den Krankenkassen übernommen und belasten nicht immer ihr Budget der Pflegeversicherung. Häusliche Krankenpflege und Pflegesachleistungen können gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Medizinische Leistungen bei einer Erkrankung oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt können unter bestimmten Voraussetzung vom Arzt verordnet werden. Wenn Sie noch keine Verordnung vorliegen haben, helfen wir gerne bei der Beschaffung.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Ihr Arzt die Leistungen verordnet?

Voraussetzungen:

  • Ein Krankenhausaufenthalt kann vermieden oder verkürzt werden kann.
  • Ein stationärer Aufenthalt ist nicht möglich.
  • Der Erfolg durch die ärztliche Behandlung soll gesichert werden.
  • Niemand anderes kann die medizinische Hilfe übernehmen.

Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten für die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes - bis auf den gesetzlichen Eigenanteil des Patienten - nach Genehmigung von der Krankenkasse durch diese übernommen.

Wir als ambulanter Pflegedienst rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Sie müssen finanziell nicht in Vorleistung treten.

Was gehört alles zur häuslichen Krankenpflege?

Sie erhalten durch den ambulanten Pflegedienst, nach ärztlicher Verordnung Medizinische Behandlungspflege und in bestimmten Fällen, Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Zur Grundpflege gehören zum Beispiel Hilfe bei der Körperhygiene, Unterstützung bei der Entleerung von Blase und Darm, sowie Hilfestellung beim Essen, An- und Ausziehen, Lagern sowie Umsetzen von Bett in Stuhl oder Rollstuhl.

Die Behandlungspflege wird von unseren Fachkräften durchgeführt. Sie ziehen Kompressionsstrümpfe an und aus, wechseln Verbände, versorgen Wunden, messen Blutdruck oder überwachen Beatmungsgeräte, je nach ärztlicher Verordnung.

Wir unterstützen Sie - wenn sie alleine leben und Hilfe benötigen - bei der Zubereitung der Mahlzeiten, erledigen Einkäufe, holen Medikamente aus der Apotheke und unterstützen Sie beim Sauberhalten der Wohnräume und dem Waschen der Wäsche.

Sie benötigen Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder haben Fragen zur Verordnung?

Kontaktieren Sie uns - am besten noch heute. Wir übernehmen professionell die häusliche Krankenpflege und sind auch bei der Beschaffung der ärztlichen Verordnung gerne behilflich.